Begrünung der Badenstedter Straße wird geprüft
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird den Antrag der Fraktion „AhBaDa“, ob und wie die Badenstedter Straße zwischen Nauheimer- und Woermannstraße begrünt werden kann, folgen!
Der Antrag wurde bereits am 18.04.24 bei der Bezirksratssitzung gestellt. Die Antwort kam allerdings erst vor ein paar Tagen. Zur Erklärung: Die Verwaltung hat bis zu 4 Monate Zeit zum Antworten.
Der Fraktionsvorsitzender Nils Reglitz von „Natürlich AhBaDa“ dazu: „Wir freuen uns sehr über die Entscheidung der Verwaltung. Letztendlich können wir von der Kommunalpolitik immer nur auf Missstände, wie auch in diesem Fall, aufmerksam machen. Wie der Antrag am besten umgesetzt werden kann, muss die Verwaltung planen und uns im Bezirksrat dann mitteilen.“
Entscheidung der Verwaltung:
Dem Antrag wird gefolgt.
Begründung:
Bei der Badenstedter Straße handelt es sich um eine Straße mit hoher Wärmebelastung. Die Klimaanalysekarte zeigt für den Straßenabschnitt einen hohen nächtlichen Wärmeinseleffekt. In der Bewertungskarte für die Nacht wird das Bioklima des Straßenraums als sehr ungünstig eingestuft. In der Bewertungskarte für den Tag gilt das Bioklima als extrem belastet.
Neben anderen siedlungsökologischen Wohlfahrtswirkungen können Maßnahmen der Begrünung dazu beitragen, die Wärmebelastung abzumildern. Zielstellungen für eine bessere Begrünung der Badenstedter Straße sind insofern zu unterstützen.
In dem zu betrachtenden Abschnitt hat der Straßenquerschnitt der Badenstedter Straße im Verhältnis zu den darin liegenden verkehrlichen Nutzungen allerdings eine relativ geringe Breite. Entsiegelung und Begrünung können nicht zu Lasten von zwingend erforderlichen Funktionsflächen geschehen:
– Die Gehwege sind auf den ersten Blick ausreichend breit, werden allerdings in einigen Bereichen bereits mit Einbauten (Straßenschilder, Leuchten-/Oberleitungsmasten, Schaltkästen etc.), Aufstellern von Geschäften und auch Außengastronomie belegt, sodass ein Begegnungsverkehr von Fußgänger*innen schon eingeschränkt ist.
– Der Radverkehr fährt neben dem ruhenden Verkehr mit dem Kfz-Verkehr zusammen auf der Fahrbahn. Durch die mittige Lage des Gleiskörpers, der auch vom Individualverkehr mitbefahren wird, ist es den Radfahrenden nicht möglich, den erforderlichen Sicherheitsabstand zu den parkenden Fahrzeugen einzuhalten, ohne in die Gleisanlage zu geraten.
Neben den oberirdischen Flächenbedarfen der verschiedenen verkehrlichen Nutzungen entstehen Beschränkungen für Entsiegelung und Begrünung, insbesondere im Hinblick auf mögliche Baumpflanzungen, zudem durch unterirdische Nutzungen wie insbesondere Leitungstrassen oder ggf. auch Bodenbelastungen. Diese und weitere Belange sind im Weiteren konkret zu prüfen. Das umfasst auch die mögliche Entbehrlichkeit von Flächen für den ruhenden Verkehr.
Aufgrund der Rahmenbedingungen ist anzunehmen, dass Spielräume für Entsiegelung und Begrünung in dem zu betrachtenden Abschnitt der Badenstedter Straße höchstens punktuell bestehen. Die Verwaltung nimmt die Prüfung des Straßenabschnitts gleichwohl in ihr Arbeitsprogramm auf und wird den Stadtbezirksrat über das Ergebnis informieren.