Busreisen sind wieder erlaubt!

Busreisen sind wieder erlaubt!

09.06.20

Jetzt dürfen Reisebusse endlich wieder fahren! Das totale Busreiseverbot ist am 08.Juni 2020 für das Land Niedersachsen aufgehoben worden!


24.05.20

Ab Montag, 25. Mai, können somit unter Einhaltung von Hygienekonzepten und Abstandsregelungen u.a. folgende Einrichtungen wieder öffnen:
Sportanlagen für kontaktlosen Sport, Indoor- und Outdoor-Anlagen
Freibäder
Fitnessstudios
Freizeitparks, Klettergärten, Minigolfplätze
Beratungsstellen

Zugelassen sind u.a. auch wieder
Schiffsfahrten
Kutschfahrten
Seilbahnfahrten (bei 50-prozentiger Belegung)
Boots- und Fahrradverleih
Stadtführungen (bis zehn Personen)

Weiterhin nicht zugelassen bzw. geschlossen sind u.a.
Busreisen
Messen
Kinos
Theater
Hallenbäder
Indoor-Spielplätze

Busreisen sind leider weiterhin nicht zugelassen. Infos darüber gibt es bei der Fa. Schörnig und Fa. Beckmann


06.05.20

Spielplätze ab Mittwoch wieder geöffnet

Die 446 Spielplätze der Stadt Hannover sowie die öffentlichen Flächen der neun Spielparks werden am Mittwoch (6. Mai) wieder freigegeben. Gemäß der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus ist die Nutzung Kindern bis zwölf Jahre vorbehalten. Sie müssen von einer volljährigen Person begleitet und es muss ein Mindestabstand von 1,50 Metern zu jeder anderen Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört, eingehalten werden. Die volljährige Begleitperson ist für die Einhaltung der Abstandsregeln verantwortlich. Die Stadtverwaltung bittet darum, dass jedes Kind nicht mehr als eine Begleitperson hat, um die Abstandregeln besser einhalten zu können und eine Überfüllung des Spielplatzes durch Begleitpersonen zu vermeiden.

„Wir haben uns für diesen Schritt eingesetzt und die Öffnung umgehend ermöglicht. Kinder müssen sich bewegen und austoben können. Gerade in urbanen Räumen stehen Familien unter besonderem Druck, wenn kein eigener Garten oder Balkon zur Verfügung steht. Deshalb ist es gut, dass die Spielplätze – mit den notwendigen neuen Benutzungsregeln – wieder geöffnet werden“, sagt Oberbürgermeister Belit Onay.

Benutzt werden dürfen auch die Bolzplätze, die nicht durch ein Ballgitter abgetrennt sind, der Trimm-Dich-Pfad in der Eilenriede sowie alle 17 Fitness-Parcours im Stadtgebiet. Die beiden Discgolf-Anlagen im Grünzug Roderbruch und in Vahrenheide, der Mountainbike-Parcours in der Eilenriede und die BMX-Bahn in Misburg wird der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün der Landeshauptstadt Hannover ebenfalls für die Benutzung freigeben.

Neben den genannten Spiel- und Bewegungsflächen wird ab Mittwoch (6. Mai) der Tiergarten wieder ganzflächig für Spaziergänge offen sein. Auch an den Tiergehegen sind die Abstandsregeln einzuhalten. Am selben Tag öffnen auch der Kinderwald und die Waldstation Eilenriede wieder ihre Pforten für große und kleine Besucher*innen. In der Waldstation müssen die Gebäude (einschließlich Toilettenanlage) und der Walderlebnisturm vorerst geschlossen bleiben. Gleiches gilt für die Toiletten im Kinderwald.

Quelle


Stadtteilbibliothek öffnet wieder am 04.05.20

Um die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln, die Sicherheit sowie den Gesundheitsschutz für die Besucher*innen und die Beschäftigten sicherzustellen gelten vorerst folgende Regeln:

– Die Anzahl der Bibliotheksbesucher*innen wird begrenzt. Am Eingang werden Körbe ausgegeben, um die Besucherzahl zu überwachen.
– Ein Besuch ist nur mit Mund-/Nasenschutz gestattet.
– Bibliothekskarte bereithalten.
– Das Aussuchen an den Regalen und das Ausleihen von Medien sowie deren Rückgabe sind möglich.
– Der Bibliotheksbesuch darf nicht zu einem längeren Aufenthalt dienen.
– In den Publikumsbereichen muss ein Mindestabstand von 1,5m zu anderen Personen eingehalten werden.
– Auch Vormerkungen und das Abholen vorgemerkter Medien sind möglich sowie Klärung von Fragen rund um das Bibliothekskonto.
– In den Datenbanken kann über den online-Katalog und das WLAN recherchiert werden.
– Ein Aufenthalt zum Lesen oder Arbeiten kann derzeit nicht gestattet werden.
– Tageszeitungen und Internetplätze stehen ebenso wie Kinderspielecken, Gruppenarbeitsräume, Einzelarbeitsplätze nicht zur Verfügung.
– Veranstaltungen finden derzeit nicht statt.
– Verlängerungen von Medien sind jederzeit online oder zu den Öffnungszeiten telefonisch möglich.
– Die Ausleihe von e-Books und alle anderen online-Angebote bleiben rund um die Uhr erreichbar.

Stadt -/ Schulbibliothek Badenstedt
Plantagenstr. 22, 30455 Hannover
Tel. 0511 / 168 4 65 64 oder E-Mail: Stadtbibliothek-Badenstedt@Hannover-Stadt.de
Mo, Do 11 – 19 Uhr, Di, Fr 11 – 17 Uhr

Quelle: Hannover.de


15.04.20

Aktuelle Regeln der Bundesregierung zu Corona

Diese Liste dient der Übersicht und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie ist kein Beschlussbestandteil

Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben vor dem 15.4.2020 wiederholt Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart. Folgende wesentliche Aspekte sind im oben genannten Beschluss nicht extra erwähnt und gelten gemäß Ziff. 1 daher unverändert weiter:

1. Ausdrücklich nicht geschlossen, sondern ggf. auch Sonntags geöffnet unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen bleibt:
a. der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte,
b. Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien,
c. Tankstellen,
d. Banken und Sparkassen, Poststellen,
e. Reinigungen, Waschsalons,
f. der Zeitungsverkauf,
g. Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der
h. Großhandel.

2. Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen.

3. Dienstleistungsbetriebe können ihrer Tätigkeit weiter nachgehen, jedoch bleiben Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe (mit heutigem Beschluss mit Ausnahme von Friseuren) geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.

4. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesen bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.

5. Für den Publikumsverkehr geschlossen sind
a. Gastronomiebetriebe. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
b. Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
c. Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Galerien, Ausstellungen, zoologische und botanische Gärten und ähnliche Einrichtungen
d. Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte (soweit im Beschluss vom 15.4. nicht explizit anders geregelt), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
e. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
f. der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern,
g. Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
h. Outlet-Center
i. Spielplätze.

6. Verboten sind
a. Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von
b. Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich.

7. Weiterhin zu erlassen sind
a. Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen, um den Besuch zu beschränken (z.B. Besuch einmal am Tag, für eine Stunde, allerdings nicht von Kinder unter 16 Jahren, nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen, etc.)
b. in den vorgenannten Einrichtungen sowie in Universitäten, Schulen und Kindergärten, soweit deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, ein generelles Betretungsverbot mindestens für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland aufgehalten haben
c. Auflagen für Hotels (nur Geschäfts- kein Tourismusbetrieb), das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus zu minimieren, etwa durch Abstandsregelung für die Tische, Reglementierung der Besucherzahl, Hygienemaßnahmen und – hinweise

(Quelle:www.Bundesregierung.de)


07.04.20

Autowaschanlagen und Blumenläden wieder geöffnet. Hochzeiten und Beerdigungen mit maximal zehn Personen

Die niedersächsische Landesregierung hat eine neue Allgemeinverfügung zur Corona-Krise erlassen und die Bestimmungen in der Landespressekonferenz am 7. April erläutert. Autowaschanlagen dürfen ihren Betrieb wieder aufnehmen. Der Betrieb ist allerdings lediglich ohne Vor- oder Nachbehandlungen durch die Kunden gestattet. Auch Blumenläden dürfen wieder öffnen. Davon ausgenommen sind Verkaufsstände von Blumen auf Wochenmärkten.

Genauer präzisiert hat die Landesregierung die Bestimmungen zu Hochzeiten und Beerdigungen. Die Teilnahme ist jetzt auf zehn Personen eingeschränkt, die jetzt allerdings auch aus dem engsten Freundeskreis stammen dürfen. Bisher waren nur enge Familienangehörige zugelassen. Auch die Begleitung Sterbender ist jetzt im Rahmen der allgemein gültigen Vorschriften nicht mehr nur auf die engsten Familienangehörigen beschränkt.
(Quelle: Hannover.de)


03.04.20

Osterfeuer untersagt

Die Landeshauptstadt Hannover weist darauf hin, dass im Rahmen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in diesem Jahr auch alle Osterfeuer untersagt sind und keine entsprechenden Veranstaltungen durchgeführt werden dürfen. Bereits frühzeitig erteilte Genehmigungen sind inzwischen alle widerrufen worden.


02.04.20


28.03.20

Infos zum Coronavirus in leichter Sprache!

Allgemeinverfügung des Landes Niedersachsen zur Beschränkung von Sozialen Kontakten in Leichter Sprache

www.Hannnover.de


22.03.20

Am 22. März haben sich Bund und Länder darauf verständigt, soziale Kontakte noch weiter zu beschränken. Auch Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure werden nun geschlossen.
22. März: Bund und Länder haben sich am Sonntag auf eine Erweiterung der am 12. März beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte verständigt:

I. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

II. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.

III. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

IV. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.

V. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den
Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.

VI. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.

VII. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.

VIII. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.

IX. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.


21.03.20

Gaststätte Zur Eiche
„Restaurants, Speisegaststätten, Systemgastronomie, Imbisse und Mensen und dergleichen sind für den Publikumsverkehr zu schließen.“ – Es wird eine Harte und anstrengende Zeit für alle ,bleibt uns alle erhalten und gesund … Wir bemühen uns für euch weiter zu Kochen, Ihr müsst einfach unter der Rufnummer 0511-490525 anrufen euer Essen bestellen und dies bitte abholen kommen .
Vielen dank
Zur Eiche

TV Hannover-Badenstedt
Der Spielbetrieb des DHB, HVN und der Gliederungen wird für die Zeit vom 13.03.2020 bis zum 19.04.2020 (einschließlich) ausgesetzt. Das betrifft somit alle Teams des TV Hannover-Badenstedt!

RVV Badenstedt
Auf Empfehlungen der Bundesregierung und des Landes-Sportbundes haben wir entsprechend des Infektionsschutzes gegen Corona den gesamten Schulbetrieb (Reiten, Volti, Fahren) ab sofort – Dienstag, 17.03.2020 – eingestellt. Zugang zum Gelände haben ab sofort nur noch Angestellte, Pferdeinsteller und Vorstandsmitglieder.

KGV Badenstedt
Aufgrund der Ansteckungsgefahr des Corona-Virus werden alle Aktivitäten des KGV Badenstedt eingestellt. Dazu gehören Versammlungen und Treffen aller Art, Abhalten von Geschäftsstunden, Frühschoppen, Durchführung von Preisskat und andere Aktivitäten. Der Zeitraum bis zur Wiederaufnahme der Aktivitäten ist derzeit offen. Sie werden an dieser Stelle oder per Aushang darüber informiert, wenn die Gefahr vorüber ist.

Liedertafel Concordia
Aufgrund der derzeitigen Coronavirus-Krise fallen unsere Chorproben bis Ostern 2020 aus.Wenn keine neue Info erfolgt, beginnen die Chorproben wieder am Mittwoch, den 15. April 2020 um 19.00 Uhr in unserem Vereinslokal Kischer’s Landhaus.


18.03.20

Salon Runge
Der Friseursalon bleibt ab den 23.03. bis auf Weiteres geschlossen.

Nicht mehr aktuell!
Öffnungszeiten „Zur Eiche“:

10.00 bis 18.00 Uhr: Dienstag bis Samstag
10.00 bis 15.00 Uhr: Sonntag
Ruhetag: Montag

Bistra Cappuccino Aversa:
Liebe Gäste, euer Wohl liegt uns am Herzen, ab sofort bieten wir Euch von Dienstag bis Sonntag von 17 Uhr bis 21 Uhr unsere Speisen, nach Bestellung und zur Abholung an. Wir bitten um Verständnis das wir aus gegebenen Anlass, keine Bewirtung mehr vorerst in unserem Laden anbieten können um Sie und uns zu schützen. Wir freuen uns darauf Sie bald gesund und munter wieder begrüßen zu dürfen. Ihr Team vom Bistro Cappuccino Aversa
Bestellungen telefonisch unter 015758857433

Kulturtreff Plantage
A
ufgrund der aktuellen Lage schließt der Kulturtreff  Plantage zunächst bis zum 13.04.2020. Gruppen und Veranstaltungen starten voraussichtlich wieder ab dem 20. April. Dieser Entschluss ist aufgrund der Entwicklung der Corona-Pandemie eine Notwendigkeit, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen.

Schule
Ab Montag, 16. März bis voraussichtlich 18. April werden Schulen und Kitas in Niedersachsen geschlosssen. Abiturienten sollen nach aktuellem Stand am 15. April wieder in die Schule kommen. Für Kinder von z.B. Krankenhauspersonal und Sicherheitskräfte soll ein Notdienst eingerichtet werden.
Die Organisation der Notfallbetreuung soll über die Lehrkräfte sichergestellt werden. Dies gilt im Bereich der Grundschulen für die verlässliche Halbtagsschule. Die Ganztagsbetreuung fällt aus, für besondere Berufsgruppen soll mit den Kooperationspartner*innen eine Notfallvereinbarung getroffen werden.

Jugend und Familie
Die städtischen Kindertagesstätten sind geschlossen. Eine Notfallbetreuung wird für Beschäftige der Daseinsvorsorge vorgehalten (medizinische Berufe, Pflege, Ärzt*innen, ambulante Dienste, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Feuerwehr, Polizei, Justiz etc.).

Da die Horte ebenfalls geschlossen sind, findet die Betreuung auch für Kinder, die einen Hortplatz haben, im Notfall in der Schule statt.

Ebenfalls ausgesetzt werden: Tagespflege, Gemeinsam-wachsen-Gruppen, Stadtteilmüttereinsätze, Angebote in Familienzentren und „GUGS“-Gruppen („griffbereit unterwegs“).

Kultureinrichtungen
Stadtbibliothek: Alle Einrichtungen werden geschlossen, die Fahrbibliothek fährt keine Haltestellen an. Der Onlineservice kann weiter genutzt werden. Online und telefonisch sind Verlängerungen möglich. Für Buch- und Medienrückgaben ist die Außenrückgabestelle an der Hildesheimer Straße zu nutzen.

Stadtteilzentren/Freizeitheime
Die Einrichtungen sind geschlossen. Der Unterricht fällt aus, Veranstaltungen werden nach Möglichkeit nachgeholt.

Alle Maßnahmen gelten ab Montag, den 16. März 2020 bis auf unbestimmte Zeit.

Quelle: