Alle Jahre wieder…
Zum Schutz der Natur: Anleinpflicht für Hunde vom 1.4. – 15.7.!
Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün weist darauf hin, dass nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) am 1. April wieder die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit beginnt. Damit gilt eine generelle Anleinpflicht für Hunde im Wald und in der freien Landschaft.
Die Anleinpflicht dient dem Schutz frei lebender Tiere. „In besonderem Maße sollen dadurch Jungwild sowie am Boden und bodennah brütende Singvögel geschützt werden“, erläutert Heino Kamieth, Leiter des Bereichs Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz. Dazu gehören viele Vogelarten wie Wachteln, Rebhühner, Kiebitze oder Wiesenpieper in der freien Landschaft sowie Laubsänger, Nachtigallen, Rotkehlchen und Zaunkönige in den Wäldern.
Freilaufende Hunde stören die vielfältige Vogelwelt in den Erholungsräumen durch ihr natürliches Aufspürverhalten, sie scheuchen die brütenden Vögel auf, deren Gelege dann erkalten oder auch zerstört werden. Durch Missachtung der Anleinpflicht werden unter anderem die Feldlerchen in ihrer Anzahl oft entscheidend dezimiert. „Die Erholungssuchenden warten dann im späteren Frühjahr vergeblich auf den Gesang der Vögel“, so Kamieth. „Wir bitten deshalb alle Hundehalterinnen und -halter, sich an die Anleinpflicht in der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 15. Juli zu halten und damit ihren Beitrag zum Schutz der Natur zu leisten.“
Auch beim Beschneiden von Bäumen und Hecken ist jetzt besondere Vorsicht geboten, damit brütende Vögel nicht gestört werden. Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün hat hierfür ein Merkblatt erstellt, das im Internet unter www.hannover.de unter dem Suchwort „Baumschnitt“ zu finden ist und telefonisch unter (05 11) 1 68 – 4 38 01 bestellt werden kann. Unter der genannten Internetadresse sind unter dem Suchwort „Hundeauslauf“ auch weitere Informationen zur Leinenpflicht erhältlich.
Bitte machen Sie doch auch auf die ausgewiesenen ganzjährigen Hundeauslaufflächen in Badenstedt aufmerksam, die auch in der Zeit vom 1.4. an einen artgerechten Auslauf der Hunde ohne Leine ermöglichen.
Gerne komme ich Ihrer Bitte nach. Auf der Hundeauslauffläche in der Lenther Chaussee, westlich vom Friedhof darf der Hund ganzjährig, unangeleint herumtoben. Ein zweiter Ort in Badenstedt sind die Wiesen südlich der Fösse, rechts und links der Salzhemmendorfer Straße, wo die Anleinpflicht nicht angewandt werden muss. Karten finden Sie hier.
Für Hundehalter ist ein Blick in das entsprechende Gesetz: Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) sehr aufschlussreich:
§ 33:(1) In der freien Landschaft ist jede Person verpflichtet,
1.
dafür zu sorgen, dass ihrer Aufsicht unterstehende Hunde
a)
nicht streunen oder wildern und
b)
in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) an der Leine geführt werden, es sei denn, dass sie zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungs- oder Hütehunde oder von der Polizei, dem Bundesgrenzschutz oder dem Zoll eingesetzt werden oder ausgebildete Blindenführhunde sind,
etc…
in § 2 steht die genaue räumliche Definition dazu:
§ 2
Wald und übrige freie Landschaft
(1) 1 Die freie Landschaft besteht aus den Flächen des Waldes und der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. 2 Bestandteile dieser Flächen sind auch die zugehörigen Wege und Gewässer.
(2) Nicht zur freien Landschaft gehören
1.
Straßen und Wege, soweit sie aufgrund straßengesetzlicher Regelung für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind,
2.
Gebäude, Hofflächen und Gärten,
3.
Gartenbauflächen einschließlich Erwerbsbaumschulen und Erwerbsobstflächen sowie
4.
Parkanlagen, die im räumlichen Zusammenhang zu baulichen Anlagen stehen, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind.
weitere gesetzlichestextliche Einzelheiten z.B. hier: http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/f22/page/bsvorisprod.psml/action/portlets.jw.MainAction;jsessionid=9C52BF424C82E42828F90BADD461AB94.jp16?p1=0&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-WaldLGNDrahmen&doc.part=R&toc.poskey=#focuspoint
oder bei einem Rechtsbeistand ihres Vertrauens.