Aktuelle Informationen zum Brückenbau der Bahn
Bürgerinitative Schienenlärm
Am 16.11.17 waren Frau Cannizzo und Herr Schindler beim Treff der Bi gegen Schienenlärm zugegen und berichteten ausführlich über den Stand der „Erneuerung“ der 4 DB Brücken im Stadtbereich anhand der *.ppt vom 21.9.2017.
Was ich bemerkenswert fand:
- dadurch dass die Vollsperrung der Straßen Davenstedter und Wunstorfer für einen relativ langen Zeitraum (zurzeit auch für Atoverkehr gesperrt) durchgeführt werden kann, werden die Anker, die Brückenpfeiler auf beiden Seiten gleichzeitig erstellt. (Eisen, Verschalung, Beton)
- damit wiederum ist es möglich, den angestrebten Fertigstellungstermin Ende Mai 2018 zu halten/zu erreichen. Das Zeitfenster für eine Trassen-Vollsperrung um Ostern kann gehalten werden und die Hilfsbrücken werden durch die neue Brücken ersetzt.
- ein solches Zeitfenster muss Jahre im Voraus beantragt und genehmigt werden. Wenn es nicht zu erreichen gewesen wäre, dann hätten die Hilfsbrücken noch 5 Jahre an Ort und Stelle bleiben müssen. Diese Gefahr scheint nun gebannt. Darüber werden die Anwohner noch extra informiert.
- alle 4 Brücken erhalten nun doch (Lärm mindernde) Schottermatten unter den Gleisen.
- auch wenn – per gesetzlicher Anforderung – die Brücken für eine höhere Achslast (Ausbau für eine erhöhte Radsatzlast von 22,5t auf 25t pro Achse) ausgebaut werden, so kann diese für schwerere Gütertransporte nur genutzt werden, wenn ein neues Planfeststellungsverfahren dieses genehmigt. Dagegen können Bürger immerhin Einspruch erheben.
- unser Anliegen: aktiver Lärmschutz, da faktisch neuwertige Brücken erstellt werden, nahmen die beiden Projektverantwortlichen mit. Sie wiederholten allerdings immer wieder, dass kein Anspruch auf mehr und aktiven Lärmschutz unsererseits besteht, da es sich um eine Erneuerung 1:1 und um keinen Neubau bzw. wesentliche Änderung der Trasse handelt.
- die BI trifft sich wieder am 18.1.2018 in den Räumen des Kulturtreffs Plantage, wie immer um 19:30Uhr
Gruß
Heidi Rhein
Einige weitere Infos:
zum Thema: ist Elekrifizierung einer Bahnstrecke bereits eine wesentliche Änderung und darum Lärmvorsorge angebracht:
siehe Artikel
http://www.mittelbayerische.de/region/schwandorf-nachrichten/bahn-stellt-weichen-fuer-die-oberleitung-21416-art1582812.html
Lärmschutz und Lärmvorsorge
Schallschutz:
Unterschieden wird zwischen aktiven und passiven Maßnahmen. Aktiv: Klassische Schallschutzwand, Kombination aus einer niedrigen Schallschutzwand und Gabionen. Schienenstegdämpfer und Schmiereinrichtungen sorgen für weiteren Schutz. Passiv: Schallschutzfenster und Dämmlüfter an Wohngebäuden
Anspruch:
Voraussetzung ist die Frage, ob es sich um eine wesentliche Änderung im Sinne der Bundesimmissionsschutzverordnung handelt. Die bloße Elektrifizierung entspricht dieser Anforderung nicht. Durch den starken Anstieg des Güterverkehrs sah Minister Dobrindt „in diesem Einzelfall“ aber die Voraussetzung als erfüllt an.
Lärmreduzierung:
Unabhängig davon wird sich laut Deutscher Bahn der Lärm von Güterzügen bis 2020 halbieren, weil alle 64 000 Güterwaggons der DB bis dahin auf leisere Verbundstoff-Bremssohlen umgerüstet sein würden. Ein lärmabhängiges Trassenpreissystem soll außerdem Anreize für die Umrüstung anderer Eisenbahnunternehmen setzen. (fu)
Nächstes Treffen:
Donnerstag, 18. Januar 2018 um 19:30 Uhr
im Kulturtreff Plantage in Hannover-Badenstedt
Kulturgemeinschaft Hannover- West, Plantagenstraße 22, 30455 Hannover
Falls die Tür verschlossen ist, bitte klingeln.